Trinkwasseranlagen
Anerkanntermaßen hat unser Trinkwasser aus Hausinstallationen eine exzellente Qualität. Wasser ist unersetzlich, lebensnotwendig und unser wichtigstes Lebensmittel. Kein Wunder also, dass es in Sachen Trinkwasserhygiene so hohe Anforderungen und eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung gibt.
UNTERSUCHUNGSPFLICHT FÜR TRINKWASSERANLAGEN
Nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) sind in Deutschland Inhaber oder Betreiber einer Trinkwasserinstallation verpflichtet, Trinkwassererwärmungsanlagen jährlich bzw. alle 3 Jahre auf gesundheitsschädliche Mikroorganismen wie z. B. Legionellen überprüfen zu lassen, vorausgesetzt:
UNSERE LEISTUNGEN
Um den Anforderungen der Trinkwasserverordnung gerecht zu werden und haftungsrechtliche Folgen zu vermeiden, sind viele Normen und Regeln zu erfüllen. Nutzen Sie unsere Leistungen, damit Sie auch in Zukunft Ihre Trinkwasseranlage rechtssicher betreiben können: